Rechtsprechung
   BAG, 08.12.1958 - 2 AZR 524/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,640
BAG, 08.12.1958 - 2 AZR 524/57 (https://dejure.org/1958,640)
BAG, Entscheidung vom 08.12.1958 - 2 AZR 524/57 (https://dejure.org/1958,640)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 1958 - 2 AZR 524/57 (https://dejure.org/1958,640)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,640) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gefahrengeneigte Arbeit - Haftung des Arbeitnehmers - Verletzung der Arbeitspflichten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 7, 118
  • NJW 1959, 1003
  • MDR 1959, 430
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.1954 - II Sa 141/54
    Auszug aus BAG, 08.12.1958 - 2 AZR 524/57
    7 Unter Berufung auf eine Divergenz des angefochtenen Urteils zu dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Stuttgart vom 17. September 1954 - II Sa 141/54 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers - und zu den Ur teilen des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 26. November 1953 - 1 Sa 62/53 - ARSt XII Nr. 424 - und vom 4 .

    I. Was die Statthaftigkeit der auf Divergenz gestützten Revision angeht, so weicht das angefoehtene Urteil von dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Stuttgart vom 17. September 1954 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers - ab.

    Soweit Denecke (RdA 1952, 209 und RGRK Vorm. III 4 a zu § 611) sowie das Landesarbeitsgericht Stuttgart (AP Nr. 2 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) für derartige Fälle die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkte Haftung des Arbeitnehmers ins besondere aus einer Analogie zu Art. 34 GG mit seiner Haftungsregelung im Falle der Ausübung eines anvertrauten öffentlichen Amtes herleiten wollen, wird damit ein Sachverhalt herangezogen, der auf die mit ihm gegebenen Eigenarten abstellt und mit dem Wesen des Ar-beitsverhältnisses nicht verglichen werden kann.

  • BGH, 03.02.1953 - I ZR 61/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 08.12.1958 - 2 AZR 524/57
    Wenn er unter diesen Umständen die Kollis überhaupt nicht nachzählte, handelte er eindeutig fahrlässig, und zwar deshalb, weil er die erforderliche Sorgfalt außer Acht ließ, wenn er etwas unterließ, was leicht zu bewerkstelligen war und wenn er andererseits die aus der Unterlassung sich ergebenden großen Gefahren in Kauf nahm (vgl. auch BGH vom 3. Februar 1953 - I ZR 61/52 NJW 1953, 541 Z5427).

    BGH vom 3. Februar 1953 - I ZR 61/52 NJW 1953» 541 Z5427).

  • LAG Hamburg, 26.11.1953 - 1 Sa 62/53
    Auszug aus BAG, 08.12.1958 - 2 AZR 524/57
    7 Unter Berufung auf eine Divergenz des angefochtenen Urteils zu dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Stuttgart vom 17. September 1954 - II Sa 141/54 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers - und zu den Ur teilen des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 26. November 1953 - 1 Sa 62/53 - ARSt XII Nr. 424 - und vom 4 .
  • LAG Hamburg, 04.03.1955 - 3 Sa 190/54
    Auszug aus BAG, 08.12.1958 - 2 AZR 524/57
    März 1955 - 3 Sa 190/54 - ARSt XIV Nr. 313 - verfolgt der Kläger mit der Revision das Ziel der Abweisung der Widerklage weiter.
  • BAG, 25.09.1957 - GS 4/56

    Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs

    Auszug aus BAG, 08.12.1958 - 2 AZR 524/57
    Von einer gefahrengeneigten Arbeit kann nur gesprochen werden, wenn die Eigenart der vom Arbeitnehmer zu leisten den Arbeit es mit großer Wahrscheinlichkeit mit sich bringt, daß auch dem sorgfältigen Arbeitnehmer gelegentliche Fehler unterlaufen, die zwar - für sich betrachtet - jedesmal vermeidbar waren, also fahrlässig herbeigeführt worden sind, mit denen aber angesichts der menschlichen Unzulänglichkeit als mit einem typischen Abirren der Dienstleistung erfahrungsgemäß zu rechnen ist (vgl. Großer Senat des Bundesarbeitsgerichts, Beschluß vom 25.September 1957 - GS 4/56 -, BAG 5, 1 ßj).
  • BAG, 27.03.1958 - 2 AZR 188/56

    Lohnsteuer - Haftung des Arbeitgebers - Erstattung vom Arbeitnehmer -

    Auszug aus BAG, 08.12.1958 - 2 AZR 524/57
    Es muß auch in Betracht gezogen werden, daß der Arbeit g e b e r dem Arbeitnehmer weitgehende Fürsorgepflichten schuldet, bei deren bereits aus dem Gesichtspunkt der schuldhaften Vertragsverletzung auf Ersatz des ihm dadurch entstandenen Schadens in Anspruch genommen werden kann (vgl» statt aller: Hueck- Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 6. Aufl., § 48 II 5 c, cc S. 365; § 48 III 4 S. 376; Bundesarbeitsgericht, 2. Senat, Urteil vom 27. März 1958 - 2 AZR 188/56 - und 2 AZR 291/57 - AP Nr. 1 und 2 zu § 670 BGB; Meinert, Der Betrieb 1958, 1328).
  • BAG, 27.03.1958 - 2 AZR 291/57

    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers - Lohnsteuer - Ordnungsgemäße Berechnung -

    Auszug aus BAG, 08.12.1958 - 2 AZR 524/57
    Es muß auch in Betracht gezogen werden, daß der Arbeit g e b e r dem Arbeitnehmer weitgehende Fürsorgepflichten schuldet, bei deren bereits aus dem Gesichtspunkt der schuldhaften Vertragsverletzung auf Ersatz des ihm dadurch entstandenen Schadens in Anspruch genommen werden kann (vgl» statt aller: Hueck- Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 6. Aufl., § 48 II 5 c, cc S. 365; § 48 III 4 S. 376; Bundesarbeitsgericht, 2. Senat, Urteil vom 27. März 1958 - 2 AZR 188/56 - und 2 AZR 291/57 - AP Nr. 1 und 2 zu § 670 BGB; Meinert, Der Betrieb 1958, 1328).
  • BAG, 07.11.1958 - 2 AZR 465/55

    Einordnung eines Restaurations-Telefonisten - Angestelltenbegriff -

    Auszug aus BAG, 08.12.1958 - 2 AZR 524/57
    prüft werden, ob gegen die Feststellung verfahrensrechtliche Rügen erhoben worden sind und ob'das Landesarbeitsgericht die Feststellung unter Verletzung von Denkgesetzen, Erfahrungssätzen oder anerkannten Auslegungsregein getroffen hat (vgl. Urteil des Zweiten Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 7. November 1958 - 2 AZR 465/55) Auch das ist nicht ersichtlich.
  • BAG, 12.10.1989 - 8 AZR 741/87

    Gebotene Erweiterung der Haftungsbeschränkung zugunsten des Arbeitnehmers über

    Dies geschah aber, weil die Arbeit unter erschwerten Bedingungen (Größe und Unübersichtlichkeit der Baustelle, unzureichende Ausstattung mit Arbeitskräften, Zeitdruck) geleistet werden mußte (zur konkreten Betrachtungsweise bei Beurteilung der Gefahrgeneigtheit: BAGE 7, 118 = AP Nr. 1 zu § 276 BGB; BAG Urteil vom 13. Mai 1970 - 1 AZR 336/69 - AP Nr. 56 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55

    Gefahrengeneigte Arbeit - Arbeitspflichtverletzung - Fahrlässigkeitsbegriff

    bestimmte Urteil des 2. Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Dezember 1958 - 2 AZR 524/57 -).

    Deshalb ist der weit aus überwiegenden Meinung beizutreten, die es ablehnt, generell einen Arbeitnehmer milder als in § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB vorgesehen und nur beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit haften zu lassen (vgl. statt aller: das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmte Ur teil des 2. Senates des BAG vom 8. Dezember 1958 - 2 AZR 524/57-sowie die Nachweise bei Hueck-Nipperdey, aaO, Bd. I § 35 II 3 S. 209 zu Fußnote 27).

  • BAG, 11.06.1959 - 1 AZR 337/56

    Kraftfahrer - Gesetzliche Haftpflichtversicherung - Öffentlich-rechtliche

    Das gilt sowohl zu Lasten des Arbeitgebers wie auch zu Lasten des Arbeitnehmers (vgl. da zu das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vor gesehene Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 8 . Dezember 1958 - 2 AZR 524/57 -).

    Hierzu wird auf die bereits vom Großen Senat (BAG 5, 1) und vom Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 8 . Dezember 1958 - 2 AZR 524/57 -) aufgezeigten Grundsätze verwiesen.

  • BGH, 07.10.1969 - VI ZR 223/67

    Arbeitnehmer - Arbeitgeber - Unternehmem - Justitiar - Haftung eines Notars für

    Im übrigen kann sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 7, 118 - NJW 1959, 1003; BArbG Urteil vom 29. September 1961 AP Nr. 26 zu § 611 - Haftung des Arbeitnehmers; vgl. auch Gumpert BB 1961, 372), der Arbeitnehmer auf die Haftungserleichterung nur berufen, wenn der von ihm verschuldete Schaden gerade auch im konkreten Fall durch die seiner Tätigkeit generell anhaftenden Gefahren verursacht worden war.
  • BAG, 09.11.1967 - 5 AZR 147/67

    Ersatzanspruch - Gefahrengeneigte Arbeit - Schadenersatzanspruch

    1c Bei der Haftpflichtversicherung geht gemäß § 67 Abs0 1 VVG auch der Ersatzanspruch des fremdversichert on -Arbeitgebers gegen den schädigenden Arbeitnehmer auf den Versicherer über, soweit letzterer den Arbeitgeber von vertraglichen Schaden ersatzansprüchen eines Kunden froistollt (im Anschluß an BGKZ 26, 135 /"138..7; 55, 97 Z"99 7) 2c Soweit es sich nicht um gefahrongeneigte Arbeit handelt, haftet ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber grundsätzlich schon für jede fahrlässige Verletzung seiner Pflichten aus dem Arbeitsvertrag für den daraus entstehenden Schaden (Bestäti gung von BAG 7, 118 - AP Nr, 1 zu § 276 BGB; BAG 7, 290 « AP N r0 8 zu § 611 BGB Haftung dos Arbeitnehmers ) 0 3, Läßt ein Kunde vereinbarungsgemäß seinen PKW über Nacht auf dem Tankstollengelände stehen und den Zündschlüssel stocken, damit der PKW am nächsten Morgen gewaschen werden kann, so trifft den Kunden kein Mitverschulden, wohl aber wogen Verletzung der üborwachungs- und Fürsorgepflicht den Tankstcllcnpächter, wenn ein 17 1/2-jährigcr Tankstollenge hilfe, ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein, abends nach Dienstschluß eine Schwarzfahrt mit dem Kundenfahrzeug unternimmt und dieses beschädigte .
  • BGH, 17.09.1959 - VII ZR 60/58

    Rechtsmittel

    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß bei "gefahrengeneigter Arbeit" der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Preisteilung von seiner Schadensersatzpflicht gegenüber geschädigten Dritten verlangen kann (vgl. BAG 5, 1-20; BAG NJW 1959, 1003; BGHZ 16, 111 [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53] und 27, 62; Steindorff JZ 1959, 1-9).
  • BAG, 23.03.1965 - 1 AZR 75/65

    Divergenz - Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts - Sinn des angefochtenen

    Das Bundesarbeitsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß der Arbeitnehmer, von den Pallen der gofahrgeneigten Arbeit abgesehen, wegen jeder fahrlässigen Verletzung seiner Arbeitspflichten dem Arbeitgeber für den diesem daraus entstandenen Schaden haftet .(siehe die grundlegende Entscheidung BAG 7, 118 /"12l/l22 7 = AP Nr» 1 zu § 276 BGB)» Zwar ist das Landesarbeitsgericht Frankfurt in dem angezogenen Urteil von dieser ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts abgewichen, das angefochtene Urteil aber stimmt mit dieser Rechtsprechung überein» Nach § 72 Abs» 1 Satz 3 ArbGG (Eingangs worte) kann sonach auf die Divergenz zwischen dem ange-r zogenen Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt/Main und der angefochtenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg die Revision nicht gestützt werden« Zu der von beiden Landesarbeitsgerichten unterschiedlich beurteilten Rechtsfrage ist bereits eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ergangen» Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ist durch die Entscheidung des Bundesarboitsgerichtes, mag auch die angezogene Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Frankfurt/Main später ergangen sein, gewahrt».
  • LAG Hamm, 22.09.1981 - 7 Sa 497/81
    Die Frage, ob eine gefahrgeneigte Arbeit nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen vorliegt, ist nach dem konkreten Fall, der zu dem Schaden geführt hat, zu beurteilen (Ständige Rechtsprechung siehe BAG 1958-12-08 2 AZR 524/57 = BAGE 7, 118 (123)).Der Brems- und Steuerungsvorgang nach dem Landen und Aufsetzen eines kleineren Flugzeugs (hier Cessna 185) auf der Piste, der durch 2 Pedale, die mit den Füßen zu bedienen sind, bewirkt wird, ist für einen Berufspiloten nach mehrstündigem vorangegangenen Flugeinsatz eine gefahrgeneigte Tätigkeit.
  • ArbG Bamberg, 15.06.1976 - 1 Ca 273/75
    Gerade dieser konkrete Sachverhalt, der zum Schaden geführt hat, muß gefahrengeneigt sein (Vergleiche BAG 1958-12-08 2 AZR 524/57 = AP Nr. 1 zu § 276 BGB).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht